Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Mibelle AG Cosmetics, Bolimattstrasse 1, CH-5033 Buchs AG (nachstehend Verkäufer genannt):
gültig ab 1. Januar 2009

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich,
wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar
erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben
nur Gültigkeit, soweit sie vom Verkäufer und Käufer ausdrücklich und
schriftlich angenommen sind.
1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so
werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem
rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung
ersetzen.

2. Bestellung
2.1 Bestellungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Form.
Mündliche Bestellungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich,
wenn sie durch den Verkäufer innert 3 Arbeitstagen schriftlich bestätigt
werden.
2.2 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer eine Sicherheit (Bankgarantie,
unwiderrufliches, bestätigtes Bankakkreditiv oder Vorauszahlung)
zu verlangen.
2.3 Änderungen und/oder Stornierungen von Bestellungen bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Aufwände und Kosten, die
durch Veränderung oder Stornierung seitens Kunden veranlasst werden,
trägt der Käufer.

3. Preise
3.1 Die Preise werden aufgrund der bei Eingang der Bestellung gültigen
Offerten des Verkäufers berechnet.
3.2 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto ohne Abzüge
wie Rabatt oder Skonto, ab Werk, ohne Zoll, ohne Einfuhr-, Mehrwertund
andere Steuern unter Vorrang der Lieferbedingungen gemäss Incoterms
2000.
3.3 Im Preis nicht eingeschlossen sind Leihgebinde/Pool-Paletten. Diese
Gebinde sei bei der Abholung im Austausch zurückzugeben. Nicht
zurückgegebene Gebinde/Pool-Paletten können vom Verkäufer in
Rechnung gestellt werden.
3.4 Sämtliche Nebenkosten wie Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-,
Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen
zu Lasten des Käufers. Der Käufer hat die entsprechenden Bewilligungen
von Behören, Zoll etc. einzuholen.
3.5 Kursschwankungen +/- 3% zwischen Offerte und Lieferung berechtigen
den Verkäufer zu einer Neuverhandlung der Preise.

4. Lieferungen
4.1 Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt gemäss Angaben des
Verkäufers in der Auftragsbestätigung.
4.2 Eine Überschreitung des Liefertermins berechtigt den Käufer weder
zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz.
4.3 Höhere Gewalt (Krieg, Streik, Feuer, Einfuhrverbote, Zollerhöhungen,
Import-erschwerungen u.dgl.) gibt beiden Parteien das Recht den
Vertrag aufzuheben, sofern die Situation auf einem ausserhalb des
Einflussbereichs der Parteien liegenden Hinderungsgrund beruht und
vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, den Hinderungsgrund
bei Vertragsabschluss zu kennen oder seine Folgen zu vermeiden oder
zu überwinden.
4.4 Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wobei
die Erstbezugsmenge bei Projektstart einzuhalten ist.
4.5 Der Verkäufer erfüllt den Vertrag durch ordnungsgemässe Übergabe
der Waren zum Transport. Der Transport der Waren geschieht auf Risiko
des Käufers, dies gemäss Lieferkonditionen (Ziffer 3.2).

5. Unterlagen, Entwicklungen, Know-how und Rechte
5.1 Unterlagen, Entwicklungen und Know-how des Verkäufers sind
vertraulich. Ohne vorgängige schriftliche Einwilligung des Verkäufersdürfen
sie weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
5.2 Vom Verkäufer speziell für den Käufer erarbeitete Entwürfe und
andere kreative Leistungen werden separat verrechnet und gehen erst
mit der Bezahlung ins Eigentum des Käufers über. Davon ausgenommen
sind Rezepturen.
5.3 Speziell für Aufträge des Käufers gefertigte Clichées, Werkzeuge
usw. dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers zur
Erledigung von Aufträgen Dritter verwendet werden, unabhängig davon,
wer die Kosten getragen hat.
5.4 Rezepturen des Verkäufers verbleiben in jedem Fall im Eigentum
des Verkäufers.

6. Beanstandungen
6.1 Alle Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen seit Auslieferung
der Ware ab Werk des Verkäufers erhoben werden, ansonsten die
Ware als mängelfrei und genehmigt gilt.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, nach seiner Wahl anstelle der fehlerhaften
Ware entweder eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder für die
mangelhafte Ware eine Gutschrift zu erteilen. Die Haftung des Verkäufers
beschränkt sich in jedem Fall auf die Höhe der fakturierten, mangelhaften
Ware. Alle Ansprüche des Käufers ausser den in diesen Bedingungen
ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund
sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich
genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom
Vertrag (Wandelung) sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen
Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall,
entgangener Gewinn, Verlust von Aufträgen sowie von anderen unmittelbarenoder mittelbaren Schäden.
6.3 Mehr- oder Minderlieferungen bei Bestellungen stellen im nachfolgenden
Umfang keinen Mangel dar und können deshalb nicht beanstandet
werden: bis 5'000 Stück: 20%, über 5'000 Stück: 10 %.
6.4 Der Verkäufer liefert die Ware in einwandfreier Qualität. Geringfügige
äusserliche Abweichungen bezüglich Stärke, Farbe, Grössen und
Gewicht stellen keinen Mangel dar.
6.5 Der Verkäufer garantiert für die Zeit bis zum Ablauf des auf der
Verpackung angebrachten Verfalldatums bzw. der Verbrauchsfrist, dass
die gelieferten Waren bei richtigem Transport, richtiger Verwendung
und korrekter Lagerung keine Mängel aufweisen. Weitergehende Garantien
bzw. Haftungen insbesondere für Mängelfolgeschäden werden
soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich wegbedungen.


7. Zahlung
7.1 Die Zahlung hat für jede einzelne Lieferung innerhalb von 30 Tagen
oder gemäss Offerte nach Wareneingang beim Käufer zu erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist ist der gesetzliche Verzugszins ohne Mahnung
geschuldet.
7.2 Der Verkäufer ist berechtigt, zur Sicherstellung der Zahlung ein
unwiderrufliches Bankakkreditiv oder eine Bankgarantie, gezogen auf
eine Schweizer Bank, zu verlangen. Die Sicherstellung hat maximal ein
Jahr gültig zu sein ab Eröffnung und erfolgt auf Kosten des Käufers.
7.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, für Forderung,
Zins und Kosten ohne Ansetzung einer Nachfrist die Bankgarantie oder
das Bankakkreditiv zu beanspruchen und für weitere Lieferungen Vorauszahlungzu verlangen.


8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
8.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich
ausschliesslich nach dem schweizerischen Recht, unter vollständigem
Ausschluss des Wiener Übereinkommens der Vereinigten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 [Wiener
Kaufrecht].
8.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im
Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist Buchs AG, Schweiz.
Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer an dessen Sitz zu belangen.
8.3 Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Buchs AG/Schweiz.